Hier finden Sie die Bekanntmachung zur Wahl als Download
Bekanntmachung
Wahl des Jugendparlaments der Hansestadt Anklam
vom 01. bis 03. Dezember 2020
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
1. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Kinder und Jugendlichen, die
a.) in der Hansestadt Anklam wohnen, zur Schule gehen, eine Ausbildung oder einen Freiwilligendienst absolvieren oder arbeiten
b.) mindestens 11 Jahre alt sind oder mindestens die 5. Klasse besuchen
c.) höchstens 21 Jahre alt sind
2. Wahlvorschläge können nur durch Wahlberechtigte unterbreitet werden.
3. Der Wahlvorschlag muss folgende Angaben enthalten:
a.) Vor-und Nachnamen
b.) Geburtsdatum
c.) Anschrift
d.) Status (Schule, Lehre, Beruf)
e.) schriftliches Einverständnis zum Wahlvorschlag mit Angabe von Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer)
Die Wahlvorschläge sind beim spätestens an folgende Anschrift bis zum 16. Oktober 2020, 12:00 Uhr einzureichen.
Anschrift:
Hansestadt Anklam
Stadtinformation im Rathaus
Markt 3
17389 Anklam
Für Fragen und Anregungen kann man sich an folgende Nummer 03971-835139 oder via E-Mail an wahlgremium@jupa-anklam.dewenden.
Der Wahlleiter
Oskar Kummert